FHIR lässt in der Kernspezifikation viele Freiheitsgrade, um zu gewährleisten, dass er für sämtliche UseCases im Spektrum des Gesundheitswesens überall auf der Welt eingesetzt werden kann. So werden zum Beispiel bis auf sehr wenige Ausnahmen keine Pflichtfelder definiert. Weiterhin ist die Bindung an ValueSets im Standard überwiegend exemplarischer Natur, da die tatsächlich verwendeten Vokabularien von Land zu Land und Domäne zu Domäne unterschiedlich sein können. Eine grundlegende Eigenschaft des FHIR-Standards ist die Erweiterbarkeit von Resourcen und Datentypen mit sog. "Extensions".
FHIR bietet ein eigenes Conformance-Framework, in dem die Rahmenbedingungen für die konkrete Implementierung in maschinenlesbarer Form definiert und validiert werden können.
Mit Hilfe von Profilen können Ressourcen für die konkreten Anforderungen eines UseCases, einer Jurisdiktion oder einer Domäne adaptiert werden. Inhalte eines solchen Profils sind u.a.: Beschreibungen und Erläuterungen zu den Attributen Einschränkungen der Minimalen und maximalen Kardinalität von Attributen (Festlegung von Pflichtfeldern, Ausschluss von nicht verwendeten Attributen) Markierung der Attribute, die von den implementierenden Systemen verarbeitet, bzw "verstanden" werden müssen (“must-support”) Vereinbarung der zulässigen Werte für codierte Informationen (ValueSet-Binding) Definition von zusätzlichen Regeln, die für eine Ressource gelten (Conditions & Constraints) Einbinden der benötigten Extensions Die Basisprofile verfolgen das Ziel,
Gut durchdachte, vollständige und getestete Basis-Profile sind die Grundvoraussetzung für die Erstellung sämtlicher Implementierungsleitfäden in Deutschland.
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